Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
dem Ordnungsamt der Gemeinde Niederwiesa wurde erneut ein Giftköderfund angezeigt. Wir bitten Sie, unten stehende Informationen zu beachten:
Das Auslegen von Giftködern ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach Tierschutzgesetz, die bei Anzeige immer zur Strafverfolgung durch die Polizei führt. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine hohe Geldstrafe (§ 17 TierSchG).
Hinweise für den Umgang mit einem Giftköderfund:
- Bringen Sie einen Giftköderfund immer durch die Polizei und nicht durch das Ordnungsamt zur Anzeige. Verantwortlich für die Gemeinde Niederwiesa ist das Polizeirevier Mittweida, Tel. 03727 980-0.
- Fotografieren Sie den Giftköder und die Umgebung des Fundortes, um die Bearbeitung der Anzeige bei der Polizei zu vereinfachen.
- Suchen Sie bei einem Giftköderfund auch die nähere Umgebung nach weiteren Giftködern ab.
- Sprechen Sie mit der Polizei, wie die Köder am besten zu entsorgen sind. Fassen Sie die Giftköder möglichst nicht mit bloßen Händen an.
- Lassen Sie Ihre Hunde an den u.g. Risikostellen nicht unbeaufsichtigt und informieren Sie auch andere Hundebesitzer/innen über die Fundstellen.
- Sollten Sie eine Person während des Auslegens von Giftködern sehen, stellen Sie diese Person nicht selbstständig, da diese gewalttätig reagieren kann. Rufen Sie in diesem Fall die 110 und erfragen Sie bei der Einsatzstelle den weiteren Verlauf.
Aufgrund der Meldungen der letzten Jahre sind folgende Risikostellen für Giftköder in Niederwiesa bekannt:
- Feldwege entlang der Felder in der Nähe der Straße Zum Naturbad
- Feldwege hinter der Terrassensiedlung bzw. Ernst-Thälmann-Straße in Richtung Gärtnerweg und in Richtung Straße Zum Naturbad
- Nordweg (Fahrradweg) in Richtung Chemnitz
- Feldwege zwischen der Karl-Marx-Straße und der Schulstraße
- Die zu den o.g. Feldern und Feldwegen führenden Straßen und Wege