Information zu geänderten Verkehrsregelungen in Niederwiesa

1. Errichtung einer Einbahnstraßenregelung auf dem Straßenabschnitt Kirchstraße zwischen Chemnitzer Straße und Eubaer Straße.

Zusätzlich wurde das Parken in gekennzeichneten Flächen durch das Aufbringen von Markierung auf der Straße und entsprechender Beschilderung aus Richtung Chemnitzer Straße eingerichtet.

Begründung:
Die hinter den abgesenkten Granitborden vorhandene Fläche wurde ständig bis an die Grundstückseinfriedungen zugeparkt.
Fußgänger und Rollstuhlfahrer waren permanent gezwungen auf die Straße auszuweichen.
Die Umsetzung dieser Lösung im Sinne der Fußgänger und Rollstuhlfahrer war auf Grund der vorhandenen Straßenbreite nur über eine Einbahnstraßenreglung möglich.

Die neue Verkehrsreglung wurde in Abstimmung mit dem Polizeirevier Mittweida und den Anwohnern umgesetzt.

 

2. Ab Anfang Oktober 2020 werden die Talstraße sowie die Zufahrtsstraßen Spielergasse und Feldstraße auf Grund der Straßenbreiten und fehlender Fußwege als Geschwindigkeitszone 30 km/h ausgeschildert.

Die neue Verkehrsreglung wird in Abstimmung mit dem Polizeirevier Mittweida umgesetzt.   

 

Gemeindeverwaltung Niederwiesa