Aktuelles

Meldung der City-Bahn Chemnitz

Bitte um Beachtung

C15 – Schienenersatzverkehr zwischen Chemnitz Hauptbahnhof und Hainichen vom 19.01. bis 30.01.2026
Im genannten Zeitraum jeweils von 8.30 bis 16.30 Uhr wird die Linie C15 komplett eingestellt und im Abschnitt Chemnitz Hbf – Hainichen durch Bus ersetzt.
Grund dafür sind andauernde Vermessungsarbeiten im Abschnitt Niederwiesa-Frankenberg.

 

Pressemeldung Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH

Die Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH informieren –
Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel

 

Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe zwischen den Jahren

Über die Weihnachtsfeiertage, inklusive 24. und 31. Dezember, bleiben die Wertstoffhöfe des Landkreises Mittelsachsen geschlossen. Zwischen den Feiertagen haben die Wertstoffhöfe zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Auch am  27. Dezember 2025 sowie am 02. und 03. Januar 2026 können Abfälle wie gewohnt angeliefert werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

27.12.2025 – 14.02.2026 

Kostenlose Weihnachtsbaumentsorgung

Ab dem 27. Dezember bis zum 14. Februar 2026 können abgeschmückte Weihnachtsbäume, in haushaltsüblichen Mengen, kostenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und die gesonderten Öffnungszeiten zwischen den Jahren.

Schnee und Eis erschweren die Entsorgung

Winterliche Straßenbedingungen machen es den Müllwerkern oft schwer Abfälle fristgerecht zu entsorgen.

Damit die Abfall- und Wertstoffentsorgung bei winterlichen Straßenbedingungen möglichst reibungsarm funktioniert, geben die Abfallberater folgende Hinweise:

 

  • Sollte die anliegende Straße nicht ausreichend geräumt sein, stellen Sie bitte Ihre Abfallbehälter an die nächstgrößere, gut geräumte Straße. Sie können zur Unterscheidung der Tonnen ein farbiges kurzes Band o.ä. an Ihrem Behälter anbringen.

 

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Behälter freigeschippt und gut erkennbar sind.

 

  • Angefrorene Reste in den Abfallbehältern können vermieden werden, wenn feuchte Abfälle in Zeitungspapier eingewickelt werden. Den Behälter mit Papier auskleiden, hilft ebenso. Besteht die Möglichkeit, können Behälter vor dem Leerungstag in einer temperierten Garage oder Hausflur aufgetaut werden.

 

Trotz Anstrengungen von Winterdienst und Müllwerkern können Entsorgungstouren witterungsbedingt ausfallen. Gelingt es nicht, diese innerhalb von 4 Werktagen nachzuholen, kommt das Sammelfahrzeug zum nächsten regulären Entsorgungstermin. Zur Überbrückung derartiger Zeiträume können zugelassene blaue 80-Liter-Restabfallsäcke benutzt werden, die an den zentralen Stellen (siehe Abfallkalender 2026, Seite 7) für 5,20 Euro erworben werden können.

 

Die EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen wünscht allen Bürgern des Landkreises Mittelsachsen Gesundheit, ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Neues aus dem Museum – Kameraüberwachung

Seit Anfang 2025 verfügt das Museum über eine Kameraüberwachung der drei Museumsetagen. Dies dient zum einen der Sicherheit unserer Besucher, zum anderen der Sicherheit unserer Museumsobjekte. An besonderen Tagen, wie dem Internationalen Museumstag oder dem Tag des traditionellen Handwerks, unterstützen uns Ehrenamtliche bei der Bewältigung des erwarteten Besucheransturms. Im normalen Museumsbetrieb jedoch ist es aufgrund steigender Personalkosten nicht möglich, zusätzliche Arbeitskräfte für die Saalaufsicht einzustellen. Hier ist Unterstützung durch moderne Technik gefragt! Durch die neue Anlage ist das Personal an der Kasse in der Lage, in die einzelnen Räume zu schauen und bei eventuellen Unregelmäßigkeiten schnell vor Ort zu sein. Der Kulturraum des Landkreise Erzgebirge/Mittelsachsen unterstützte diese Maßnahme mit einer Summe von 2.894 Euro. Wir bedanken uns für die Unterstützung bei der Ausgestaltung unseres Museums!

Cornelia Hilsberg, Museumsleitung

Matthias Güldner von der EAG und Museumsleiterin Cornelia Hilsberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

Breitbandausbau im Landkreis Mittelsachsen – Cluster M

Breitbandausbau im Landkreis Mittelsachsen – Cluster M                                                                        

Flächendeckender Ausbau des Glasfaser-Netzes

 Der Landkreis steuert den Ausbau des Glasfasernetzes im gesamten Kreisgebiet in Projekten unter Einsatz von Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen. Ziel ist die flächendeckende Versorgung bis 2030.

Eines dieser Projekte ist der Netzausbau im Cluster M mit den beteiligten Kommunen Augustusburg, Brand-Erbisdorf, Frankenberg, Leubsdorf, Niederwiesa und Mittweida sowie ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in Flöha. Die Ausbaukonzession wurde mit Kreistagsbeschluss vom 28.05.2025 an die mitteldeutsche IT GmbH vergeben.

Voraussichtlich bis 2029 sollen dadurch 6.992 als unterversorgt geltenden Gebäude im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, sowie zusätzlich ca. 1.000 unterversorgte Gebäude in Flöha ohne Beteiligungskosten für die Anschlussteilnehmer mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden.

Der Ausbau erfolgt in mehrere Etappen, d.h. es wird nicht in allen Kommunen gleichzeitig begonnen. Begonnen wird in Augustusburg, die anderen Kommunen folgen im weiteren Projektverlauf.

 

Die mitteldeutsche IT GmbH wird in Abstimmung und im Auftrag des Landkreises Mittelsachsen alle betroffenen Grundstückseigentümer vor Baustart in der jeweiligen Kommune kontaktieren und den Ausbau organisieren. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sind in die Projekte eingebunden, hier vorwiegend zu Baulastträgerfragen und kommunalen Obliegenheiten.

Die offiziellen Ausbaukarten sowie vielfältigen Informationen zum Förderverfahren finden Sie immer über die Internetseite des Landkreises

www.landkreis-mittelsachsen.de/breitband.html

 

 

 

 

 

 

Ihr Besuch im Einwohnermeldeamt ab 01. Juli 2025

Wichtige Info zum Besuch im Einwohnermeldeamt ab dem 01.07.2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 1. Juli 2025 ist das Einwohnermeldeamt nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Ausnahme: donnerstags!
An diesem Tag können Sie wie gewohnt ohne Termin vorbeikommen – von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie: Gerade donnerstags kann es wegen des höheren Andrangs zu längeren Wartezeiten kommen.

Termine vereinbaren Sie bitte unter folgenden Telefonnummern: 03726 – 7186 15 oder 03726 – 7186 25 oder per E-Mail an: meldeamt@niederewiesa.de.

Ihr Einwohnermeldeamt“

 

Fertigstellung des öffentlichen Bolzplatzes in Niederwiesa ⚽️🏀

Am Schulzentrum Niederwiesa ist neben dem Bau der neuen Sporthalle nun auch der öffentliche Bolzplatz fertiggestellt, welcher ab heute, 14.11.2024, offiziell genutzt werden kann. Hier kommen die kleinen Kicker und Basketballer unseres Ortes auf ihre Kosten.
Aber der Bolzplatz ist mehr als nur ein Ort zum Fußball- und Basketballspielen – Hier treffen sich Kinder und Jugendliche, um Freundschaften zu schließen, Teamgeist zu entwickeln, gemeinsam Spaß zu haben und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Der Bolzplatz ist somit ein wichtiger Baustein für eine lebendige, aktive und solidarische Nachbarschaft. Er ist vielleicht das neue „Wohnzimmer“ für einige Kinder und Jugendliche, darum bitten wir auch damit umzugehen, als wäre es ihr eigenes.
Viel Spaß bei der Nutzung!

Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen

09.10.2024

Digitaler Antrag ersetzt Papier nun komplett

Ab morgen, 10. Oktober, können Bauanträge und über zehn weitere Leistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben vollständig digital beantragt werden. Das Verfahren läuft medienbruchfrei. Das heißt, dass Arbeitsprozesse und Kommunikation ohne Unterbrechungen oder Medienwechsel digital übermittelt und verarbeitet werden.

Die Beantragung erfolgt über die Plattform https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/de/neuen-antrag-erstellen-bgo.html

Es handelt sich um eine landesweite Nachnutzung einer Plattform aus Mecklenburg-Vorpommern nach dem Onlinezugangsgesetz. Federführend für die Einführung ist der Freistaat Sachsen. Das Referat Bauantragsbearbeitung war eine der Pilotbehörden.

„Das ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsprozesse“, sagt Erik Wagner, Leiter des Referats Bauantragsbearbeitung. Denn die Beantragung über die Plattform führt dazu, dass auf die Papierakte im Genehmigungsverfahren vollständig verzichtet wird. Wer bisher über die Bauonlineplattform des Landratsamtes Mittelsachsen eine Baugenehmigung beantragt hatte, musste immer noch den Bauantrag mindestens 1-fach in Papier nachreichen.

 

Die Anmeldung erfolgt über das Nutzerkonto Bund. Dazu ist die Online-Funktion des Personalausweises freizuschalten. Alternativ kann das private ELSTER-Zertifikat oder für Unternehmen das ELSTER „Mein Unternehmerkonto“ verwendet werden.

Der Baugenehmigungsbescheid wird für den Bauherrn im sogenannten elektronischen Eingangsraum in die Baugenehmigungsbehörde abgelegt, über den auch mit dem Bauherrn mit Nachrichten kommuniziert wird.

Zukünftig ist noch angedacht, dass der Bauherr nach Prüfung der Bauvorlagen seinen Bescheid in sein Postfach des Nutzerkontos direkt zugestellt bekommt.

 

Seit Oktober 2022 hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung in Zusammenarbeit mit dessen Projektentwickler Nortal AG und der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen sowie einer Vielzahl anderer sächsischer Bauaufsichtsbehörden die „Digitale Bauantragstellung“ bis zur Praxisreife entwickelt. Weitere untere Bauaufsichtsbehörden werden die digitale Bauantragsbearbeitung in der nächsten Zeit ebenfalls aufnehmen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail presse@landkreis-mittelsachsen.de gern zur Verfügung.

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Giftköderfund

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir bitten Sie, unten stehende Informationen zu beachten:

Das Auslegen von Giftködern ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach Tierschutzgesetz, die bei Anzeige immer zur Strafverfolgung durch die Polizei führt. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine hohe Geldstrafe (§ 17 TierSchG).

Hinweise für den Umgang mit einem Giftköderfund:

  • Bringen Sie einen Giftköderfund immer durch die Polizei und nicht durch das Ordnungsamt zur Anzeige. Verantwortlich für die Gemeinde Niederwiesa ist das Polizeirevier Mittweida, Tel. 03727 980-0.
  • Fotografieren Sie den Giftköder und die Umgebung des Fundortes, um die Bearbeitung der Anzeige bei der Polizei zu vereinfachen.
  • Suchen Sie bei einem Giftköderfund auch die nähere Umgebung nach weiteren Giftködern ab.
  • Sprechen Sie mit der Polizei, wie die Köder am besten zu entsorgen sind. Fassen Sie die Giftköder möglichst nicht mit bloßen Händen an.
  • Lassen Sie Ihre Hunde an den u.g. Risikostellen nicht unbeaufsichtigt und informieren Sie auch andere Hundebesitzer/innen über die Fundstellen.
  • Sollten Sie eine Person während des Auslegens von Giftködern sehen, stellen Sie diese Person nicht selbstständig, da diese gewalttätig reagieren kann. Rufen Sie in diesem Fall die 110 und erfragen Sie bei der Einsatzstelle den weiteren Verlauf.

Aufgrund der Meldungen der letzten Jahre sind folgende Risikostellen für Giftköder in Niederwiesa bekannt:

  • Feldwege entlang der Felder in der Nähe der Straße Zum Naturbad
  • Feldwege hinter der Terrassensiedlung bzw. Ernst-Thälmann-Straße in Richtung Gärtnerweg und in Richtung Straße Zum Naturbad
  • Nordweg (Fahrradweg) in Richtung Chemnitz
  • Feldwege zwischen der Karl-Marx-Straße und der Schulstraße
  • Die zu den o.g. Feldern und Feldwegen führenden Straßen und Wege

Telefonverzeichnis Rathaus

Liebe Niederwiesaer Bürgerinnen und Bürger,

ich  möchte Sie heute darüber in Kenntnis setzen, dass die Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern im Rathaus wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten erfolgen kann.

Telefonverzeichnis Rathaus:

  • Sekretariat:       03726 7186   -20
  • Bürgerservice: -15 / -25
  • Kämmerei: -18
  • Kämmerei, Kasse: -21
  • Kämmerei, Buchhaltung: -22
  • Kämmerei, Steuern: -17
  • Liegenschaften/Elternbeiträge -16
  • Soziales: -14
  • Hauptamt: -28
  • Personalamt: -11
  • Standesamt: -30 / -32
  • Friedhofsangelegenheiten: – 30
  • Gewerbeamt:                 -13
  • Ordnungsamt: -31
  • Bauamt: -10
  • Infrastruktur: -12
  • Fördermittel: – 23

Die Öffnungszeiten finden Sie unter den Sachgebieten.

Raik Schubert
Bürgermeister

 

Pressemitteilung zum Führerscheinumtausch

Führerscheinumtausch: Terminvergabe wird aufgebaut, Appell an Bürgerinnen und Bürgern

Der Andrang in der Fahrerlaubnisbehörde ist weiterhin groß. Daher wird es ab dem 23. August Sonder-Öffnungszeiten geben. Außerdem ist eine Online-Terminreservierung geplant. „Damit möchten wir die langen Wartezeiten umgehen und auch Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger herstellen. Zusätzlich werden einige Abläufe für eine zügige Abarbeitung umgestellt“, so der Leiter der Abteilung Verkehr und Bauen Thomas Kranz. Vor diesem Hintergrund appelliert die Behörde den jetzt geplanten Umtausch auf Ende August/Anfang September zu verschieben und sich an den Zeitplan der Fristen zu halten. Die erste Frist läuft noch bis 19.01.2022 für die Geburtsjahre 1953 bis 1958. Erst danach sollten die Jahrgänge 1959 bis 1964 zur Behörde kommen. Das mindestens einmalige persönliche Erscheinen am Standort Döbeln, Straße des Friedens 9a, ist jedoch weiterhin gesetzlich notwendig. Die Vorgänge für den Umtausch von DDR-Führerscheinen sind äußerst aufwändig, da die Fahrerlaubnisdaten in der Regel nur dezentral als Karteikarte vorliegen und erst elektronisch erfasst oder von anderen Behörden abgefordert werden müssen, wenn beispielsweise der Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt worden ist. Die Servicestellen in Freiberg und Mittweida können aufgrund des Papierakten-Archivs in Döbeln weiterhin dafür nicht geöffnet werden. Kranz: „Wir bitten vor dem Besuch, sich über unsere Internetseite bezüglich unserer Öffnungszeiten, der notwendigen Unterlagen und der aktuellen Wartezeit zu informieren.“

Der neue Kartenführerschein kann dann gegen eine Zusatzgebühr von 5,10 Euro per Direktversand von der Bundesdruckerei GmbH nach Hause geschickt werden. Fünf bis sechs Wochen dauert es normalerweise, bis die neue Fahrerlaubnis zugestellt wird. Die Gebühren betragen bei reinem Umtausch 25,30 Euro, mit gleichzeitiger LKW-Verlängerung: 43,90 Euro. Folgende Unterlagen müssen zum Umtausch mitgebracht werden: gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passbild, der vorhandene Führerschein im Original und bitte wenn vorhanden die graue Altkarte VK 30 „Führerscheinantrag“ in DIN A 6 sowie gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) der Fahrerlaubnisbehörde, die den Altführerschein ausgestellt hat – sofern also nicht im Landkreis Mittelsachsen.

Wird die bislang aufgrund der Pandemie noch nicht verlängerte Frist zum Umtausch nicht eingehalten, erlischt nicht die Fahrerlaubnis als Besitzstand. Lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit. Bei einer Kontrolle riskiert der Fahrer ein Verwarngeld.

Die Fristen:

Bei Papierführerscheinen gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden, bei Kartenführerscheinen (ab 1. Januar 1999 ausgestellt) das Ausstellungsjahr

  1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

  1. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Rund 77 000 Papierführerscheine BRD wurden zwischen 1. Januar 1991 und 31. Dezember 1998 in den Rechtsvorgängerbehörden der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mittelsachsen, sprich den Altlandkreisen, ausgestellt. Die Zahl der unbefristeten Kartenführerscheine, ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013, liegt bei 111 000 Stück.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde Döbeln:

Telefon: 03731 799-1454
Fax: 03731 799-1336
service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de

Feuerwerkskörper zum Schulanfang

Liebe Eltern,

so sehr ein Feuerwerk einen bereits tollen Tag noch besonders abrunden kann, möchten wir Sie noch einmal darum bitten, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Schulanfang zu verzichten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern musste seitens der Gemeinde bereits einigen Eltern auf Anfrage untersagt werden. Die Begründung liegt vor allem im Naturschutz – sei es die Feinstaubbelastung, die beim Abbrennen besteht, die Gefahr eines Waldbrandes oder allgemein das Anfallen von Müll durch herabfallende Feuerwerkskörper – für die Natur sind Feuerwerke immer eine Belastung.

Wir sind uns sicher, die Kleinen haben auch ohne Feuerwerk ihren Spaß und wünschen Ihnen auf diesem Weg einen schönen Tag und den Schülerinnen und Schülern einen guten Schulstart.

Ihre Gemeindeverwaltung

Pilzberater der näheren Umgebung

Die beginnende Pilzsaison lockt langsam wieder die ersten Sammler in die waldreiche Gegend um Niederwiesa. Beim Sammeln der Pilze sollte man jedoch auf wichtige Hinweise achten.
Gelegenheitssammler sollten vor der Mahlzeit bei Unklarheiten unbedingt den Rat eines kundigen Pilzberaters einholen.
Auch in diesem Jahr stehen die Flöhaer Pilzberater mit ihren langjährigen Erfahrungen allen Ratsuchenden wieder zur Verfügung.

Oft werden mehrere ungenießbare und zum Teil auch giftige Exemplare von den fachkundigen Beratern bereits auf den ersten Blick aussortiert. Ein Service, der von den oftmals unkundigen Sammlern immer wieder dankend angenommen wird.
Die sächsischen Pilzberater üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Gesundheitsämter bei den Landkreisen aus. Die Beratungstätigkeit wird generell kostenlos angeboten. Vor dem Aufsuchen eines Pilzberaters sollte telefonischer Kontakt aufgenommen werden.
Für alle Auskünfte rund um den Pilz stehen in Flöha folgende Pilzberater zur Verfügung:

Herr Jörg Oehme
Fritz-Heckert-Str. 30, 09557 Flöha, Tel.03726 4869, Handy: 01744012230

Herrn Sebastian Friese
Pufendorfstraße 8, 09557 Flöha, Tel. 03726 7160682, Handy: 01738382885

Bitte beachten Sie folgende Hinweise beim Sammeln von Pilzen:

  • Sammeln Sie nur Pilze, die Sie genau kennen.
  • Sammeln Sie nur zum Eigenbedarf und verarbeiten Sie die Pilze sofort.
  • Sammeln Sie keine alten Pilze. Sie sind in der Regel ungeeignet, weil sie meist verdorben oder madig sind.
  • Sammeln Sie nicht in Plastetüten. Pilze verderben darin sehr schnell.

Pilzbücher helfen weiter; der Pilzberater ist die zuverlässigere Option, weil Pilze sehr variabel sind. Er kann Sie mit seiner langjährigen Erfahrung am besten beraten. Mit dem Smartphone Pilze bestimmen ist nicht sehr sicher.