Friedensrichter/in gesucht
Die Gemeinde Niederwiesa sucht ab Februar 2026 eine Friedenrichterin oder einen Friedenrichter sowie eine Stellvertretung für das Gemeindegebiet Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde.
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie Sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedenrichterin oder der Friedensrichter wird für 5 Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Das Gemeindegebiet besteht aus einem Schiedsstellenbezirk, der zum 10.02.2026 besetzt werden muss. Wer in Niederwiesa oder den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde wohnt und Interesse an der ehrenamtlichen Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 30.10.2025 beim Hauptamt der Gemeindeverwaltung Niederwiesa zu bewerben.
Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohner von der Hauptamtsleiterin der Gemeinde Niederwiesa, Frau Nadine Engmann, unter der Telefonnummer 03726-7186-28 oder unter folgendem Link der Staatskanzlei Sachsen: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11836.
Niederwiesa, den 05.09.2025
Raik Schubert
Bürgermeister