Aktuelles

Wahlhelfer für 2024 gesucht

Am 9. Juni 2024 findet die Kommunal- und Europawahl in Niederwiesa statt. Bei der Kommunalwahl 2024 werden zum Kreistag für Mittelsachsen, in Niederwiesa auch der Gemeinderat sowie die Ortschaftsräte für Braunsdorf und Lichtenwalde gewählt.
Darüber hinaus erfolgt am 1. September 2024 die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag.

Für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen werden für die 4 Wahlbezirke in Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde sowie für die Briefwahl zwei Wahlvorstände gebildet, die den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahllokal am Wahlsonntag sicherstellen. Die Wahllokale sind an den Wahltagen für die Stimmenabgabe von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Direkt im Anschluss erfolgt durch die Wahlvorstände die Stimmenauszählung.

Die Wahlbehörde sucht Bürgerinnen und Bürger, die in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchten. Es wird angestrebt, die Wahlhelfer in Wohnnähe einzusetzen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer eine Entschädigungspauschale.

Wenn Sie uns durch eine Mitarbeit in einem Wahlvorstand unterstützen möchten, senden Sie bitte Ihre Bereitschaftserklärung an

Gemeinde Niederwiesa
Wahlbehörde
Dresdner Straße 22
09577 Niederwiesa.

Sie kann auch im Rathaus, Bürgerbüro, Dresdner Straße 22 abgegeben werden.

Bei Fragen zum Einsatz als Wahlhelferin/Wahlhelfer wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Gemeinde Niederwiesa unter der Rufnummer 03726 7186-11 (Hauptamt); 03726 7186-15 oder -25 (Bürgerbüro).

Wahlhelfer Formular

Mitteilung der Wohnungsverwaltungs- und -baugesellschaft m. b. H. Flöha

Bitte um Beachtung!

Aus organisatorischen Gründen findet in der Zeit vom 27.11.2023 bis 15.12.2023 der Sprechtag der Wohnungsverwaltungs- und -baugesellschaft m. b. H. Flöha in der
Gemeindeverwaltung nicht statt.
Bitte melden Sie sich in dringenden Fällen in der Geschäftsstelle Flöha, Augustusburger Straße 50, Telefon: 03726 / 5899-0.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Junge Generation engagiert sich in Sachsen 19. Aktionstag „genialsozial-Deine Arbeit gegen Armut“

Mit großem Engagement beteiligten sich am 19. Aktionstag tausende junge Menschen in Sachsen, um sich für Jugendliche in der Welt und in Sachsen einzusetzen, deren Bildungschancen zu verbessern und neue Lebensperspektiven zu schaffen.

 

Am 04. Juli wechselten über 30.000 Schülerinnen und Schüler aus 260 sächsischen Bildungseinrichtungen die Schulbank gegen einen Arbeitsplatz und erwirtschafteten so einen Gesamtlohn von ca. 750.000 Euro.

 

Durch diesen einzigartigen Einsatz der Schülerinnen und Schüler, ist es in diesem Jahr möglich fünf statt nur drei Projekte auf dem afrikanischen Kontinent zu fördern. Welche Projekte für eine Förderung in Frage kommen, wurde bereits auf der Jurytagung im Juni von Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden Schulen ausgewählt.

 

Folgende fünf Projekte können dieses Jahr gefördert werden:

  • Landesweite Bildungskampagne gegen Müllverschmutzung in Ghana (Up! e.V. Leipzig)
  • Ausbau von zwei Schulen auf Rusinga Island, Kenia (BaRuIs e.V. Dresden)
  • Ausbau eines WASH-Centers und Schulessen für zwei Jahre in Kibera, Kenia (arche noVa e.V. Dresden)
  • Bau eines inklusiven Kinder- und Jugendcenters im El-Ayoune Camp, Algerien (ZEOK e.V. Leipzig)
  • Strom, IT & Training für die Grundschule Gatora, Ruanda (Sustainable Villages Foundation, Potsdam)

 

Mit 30% des Geldes initiieren und unterstützen die beteiligten Schulen soziale Projekte in der Region oder in der eigenen Schule. Die „genialsozial-lokal-Projekte“ sollen sozialer Ungleichheit, Armut und Benachteiligung im direkten Umfeld entgegenwirken. Die Vorhaben bewegen sich dabei von einer „klassischen“ Spende für soziale Initiativen bis hin zu selbst entwickelten Projektideen, wie Nachhilfe für jüngere Menschen, Benefizkonzerte mit regionalen Schulbands oder Zuschüsse bei Klassenfahrten für benachteiligte Jugendliche. Den Ideen sind hier keine Grenzen gesetzt, solange sie einen sozialen Zweck unterstützen.

 

Im Schuljahr 2023/2024 findet der Aktionstag „genialsozial – Deine Arbeit gegen Armut“ am 18. Juni 2024 statt.

 

Der Aktionstag ermutigt junge Menschen, sich aktiv an gesellschaftlichen Themen zu beteiligen und gibt ihnen die Möglichkeit, lokal und global Verantwortung zu übernehmen. „genialsozial“ ist ein Programm der Sächsischen Jugendstiftung mit inhaltlicher Unterstützung durch das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen e.V.; der Ostdeutsche Sparkassenverband und die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien sind Hauptsponsoren. Ministerpräsident Michael Kretschmer ist Schirmherr dieser größten sächsischen Jugendsolidaritätsaktion.

 

Weitere Informationen unter www.genialsozial.de

NOVUM: Ideen.einfach.machen

Ohne Moos nix los – Jugendgruppen mit Projektideen gesucht!

Jugendgruppen aus ganz Sachsen können jetzt für die Umsetzung ihrer Projekte Fördergelder bei NOVUM der Sächsischen Jugendstiftung beantragen. Von der Umgestaltung von Räumen über Veranstaltungen oder gar die Gründung eines neuen Jugendtreffs werden junge Menschen von 14 bis 26 Jahren bei der Umsetzung Ihrer Idee finanziell unterstützt.

Die Jugendlichen können jederzeit einen Antrag stellen, der innerhalb von vier Wochen durch eine Jury beurteilt wird. Und dann kann es an die Umsetzung der Projektidee gehen.

Mit der Förderung wurden in den letzten Jahren zahlreiche Renovierungen von Jugendclubs und Aktionen mitfinanziert. Außerdem konnten Festivals und andere Jugendveranstaltungen umgesetzt werden. Die Sächsische Jugendstiftung ermöglicht damit den Jugendlichen, sich bei der Verwirklichung ihrer eigenen Ideen und Aktionen in ihrem Ort oder Stadtteil zu beteiligen.

Weitere Informationen und Antragsformular: https://www.saechsische-jugendstiftung.de/foerderung/novum

 

Fragen zur Grundsteuererklärung?

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um die Erstellung der Grundsteuererklärung ausschließlich an das Finanzamt Freiberg.

Die dafür eingerichtete Telefonnummer lautet 03731 / 379-9006.

Dort bekommen Sie Hilfestellungen beim Ausfüllen der Formulare und können fehlende Angaben wie zum Beispiel Flurstücke oder Bodenrichtwerte erfragen.

Telefonverzeichnis Rathaus

Liebe Niederwiesaer Bürgerinnen und Bürger,

ich  möchte Sie heute darüber in Kenntnis setzen, dass die Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern im Rathaus wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten erfolgen kann.

Telefonverzeichnis Rathaus:

  • Sekretariat:       03726 7186   -20
  • Bürgerservice: -15 / -25
  • Kämmerei, Kasse: -21
  • Kämmerei, Buchhaltung: -21
  • Kämmerei, Steuern: -17
  • Liegenschaften/Elternbeiträge -16
  • Soziales: -14
  • Hauptamt: -11 / -28
  • Standesamt: -30 / -32
  • Gewerbeamt:                 -13
  • Ordnungsamt: -31
  • Bauamt: -10
  • Infrastruktur: -12

Die Öffnungszeiten finden Sie unter den Sachgebieten.

Raik Schubert
Bürgermeister

 

Pressemitteilung zum Führerscheinumtausch

Führerscheinumtausch: Terminvergabe wird aufgebaut, Appell an Bürgerinnen und Bürgern

Der Andrang in der Fahrerlaubnisbehörde ist weiterhin groß. Daher wird es ab dem 23. August Sonder-Öffnungszeiten geben. Außerdem ist eine Online-Terminreservierung geplant. „Damit möchten wir die langen Wartezeiten umgehen und auch Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger herstellen. Zusätzlich werden einige Abläufe für eine zügige Abarbeitung umgestellt“, so der Leiter der Abteilung Verkehr und Bauen Thomas Kranz. Vor diesem Hintergrund appelliert die Behörde den jetzt geplanten Umtausch auf Ende August/Anfang September zu verschieben und sich an den Zeitplan der Fristen zu halten. Die erste Frist läuft noch bis 19.01.2022 für die Geburtsjahre 1953 bis 1958. Erst danach sollten die Jahrgänge 1959 bis 1964 zur Behörde kommen. Das mindestens einmalige persönliche Erscheinen am Standort Döbeln, Straße des Friedens 9a, ist jedoch weiterhin gesetzlich notwendig. Die Vorgänge für den Umtausch von DDR-Führerscheinen sind äußerst aufwändig, da die Fahrerlaubnisdaten in der Regel nur dezentral als Karteikarte vorliegen und erst elektronisch erfasst oder von anderen Behörden abgefordert werden müssen, wenn beispielsweise der Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt worden ist. Die Servicestellen in Freiberg und Mittweida können aufgrund des Papierakten-Archivs in Döbeln weiterhin dafür nicht geöffnet werden. Kranz: „Wir bitten vor dem Besuch, sich über unsere Internetseite bezüglich unserer Öffnungszeiten, der notwendigen Unterlagen und der aktuellen Wartezeit zu informieren.“

Der neue Kartenführerschein kann dann gegen eine Zusatzgebühr von 5,10 Euro per Direktversand von der Bundesdruckerei GmbH nach Hause geschickt werden. Fünf bis sechs Wochen dauert es normalerweise, bis die neue Fahrerlaubnis zugestellt wird. Die Gebühren betragen bei reinem Umtausch 25,30 Euro, mit gleichzeitiger LKW-Verlängerung: 43,90 Euro. Folgende Unterlagen müssen zum Umtausch mitgebracht werden: gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passbild, der vorhandene Führerschein im Original und bitte wenn vorhanden die graue Altkarte VK 30 „Führerscheinantrag“ in DIN A 6 sowie gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) der Fahrerlaubnisbehörde, die den Altführerschein ausgestellt hat – sofern also nicht im Landkreis Mittelsachsen.

Wird die bislang aufgrund der Pandemie noch nicht verlängerte Frist zum Umtausch nicht eingehalten, erlischt nicht die Fahrerlaubnis als Besitzstand. Lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit. Bei einer Kontrolle riskiert der Fahrer ein Verwarngeld.

Die Fristen:

Bei Papierführerscheinen gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden, bei Kartenführerscheinen (ab 1. Januar 1999 ausgestellt) das Ausstellungsjahr

  1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

  1. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Rund 77 000 Papierführerscheine BRD wurden zwischen 1. Januar 1991 und 31. Dezember 1998 in den Rechtsvorgängerbehörden der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mittelsachsen, sprich den Altlandkreisen, ausgestellt. Die Zahl der unbefristeten Kartenführerscheine, ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013, liegt bei 111 000 Stück.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde Döbeln:

Telefon: 03731 799-1454
Fax: 03731 799-1336
service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de

Feuerwerkskörper zum Schulanfang

Liebe Eltern,

so sehr ein Feuerwerk einen bereits tollen Tag noch besonders abrunden kann, möchten wir Sie noch einmal darum bitten, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Schulanfang zu verzichten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern musste seitens der Gemeinde bereits einigen Eltern auf Anfrage untersagt werden. Die Begründung liegt vor allem im Naturschutz – sei es die Feinstaubbelastung, die beim Abbrennen besteht, die Gefahr eines Waldbrandes oder allgemein das Anfallen von Müll durch herabfallende Feuerwerkskörper – für die Natur sind Feuerwerke immer eine Belastung.

Wir sind uns sicher, die Kleinen haben auch ohne Feuerwerk ihren Spaß und wünschen Ihnen auf diesem Weg einen schönen Tag und den Schülerinnen und Schülern einen guten Schulstart.

Ihre Gemeindeverwaltung

neue Standzeiten ab Januar 2020 – Sparkassen Filial-Mobil

Sehr geehrte Einwohner,

das Filial-Mobil der Sparkasse Mittelsachsen macht seit vielen Jahren in Lichtenwalde Station.
Ab Januar 2020 hat unser Filial-Mobil neue Standzeiten:
mittwochs von 09.00 bis 11.00 Uhr in jeder geraden Kalenderwoche

Erfolgreicher Start für Gemeinde-App

Wahlscheine können in der Gemeinde Niederwiesa 2019 per App beantragt werden.
Genutzt wurde der neue Service bereits 2016 bei der Kommunalwahl in Sachsen.

Die Gemeinde Niederwiesa hat die „Meine Gemeinde App“ der Firma adKOMM eingeführt. Besitzer eines iPhone oder Android-Smartphones können damit im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen die Briefwahlunterlagen mit wenigen Klicks beantragen – was nicht nur für die Bürger eine Erleichterung bedeutet. Frau Suppan, Sachbearbeiterin Wahlen, freut sich über die vereinfachte Bearbeitung. Denn die Anträge auf Briefwahl, welche über die App eingehen, kann sie direkt elektronisch weiterverarbeiten. Nach Angaben der Gemeinde soll bereits bei der Europawahl im Mai ein großer Teil über das Internet beantragt werden. Dazu Bürgermeisterin, Ilona Meier: „Wir sparen uns mit dem neuen Verfahren vor allem die aufwendige Zuordnung der Anträge und die Suche in den Wählerverzeichnissen.“ Besonders freut Sie sich auch darüber, den Bürgern künftig mehr Service bieten zu können. So wartet die App mit weiteren Funktionen auf. Neben aktuellen Veranstaltungen und Nachrichten werden Interessierte auch über alle Ansprechpartner und Öffnungszeiten im Rathaus sowie über Abfalltermine informiert.