Satzungen & Verordnungen

Hier finden Sie die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Niederwiesa
(im PDF-Format )

Hinweise zur Gehölzschutzsatzung:
Die Erteilung einer Befreiung ist bei der

Gemeindeverwaltung Niederwiesa
Ordnungsamt
Dresdner Straße 22
09577 Niederwiesa
Fax: 03726/7186-35
Emal: ordnungsamt@niederwiesa.de

schriftlich zu beantragen. Dazu sind Art, Höhe und Stammumfang der Bäume unter Beifügung eines Lageplanes zu beschreiben und die Gründe für den Antrag darzulegen. Auf den Lageplan kann verzichtet werden, wenn der Standort der Bäume auf andere Weise ausreichend beschrieben ist.

Unbeschadet dieser Regelungen gilt ebenfalls das generelle Fäll- und Schnittverbot an Bäumen und Hecken für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September.

Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro belegt werden.

Das Fällen und Einschlagen von Bäumen, Sträuchern, Hecken und dergleichen ist nur in der Zeit der Vegetationsruhe vom 1. 10. eines Jahres bis zum 28.2. des Folgejahres möglich.

Ausnahmegenehmigungen hierzu erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes
Freiberg, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.