Bekanntmachungen

Sitzung des Gemeinderates

Bekanntmachung

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,

am Dienstag, 24. Februar 2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Schulungsraum der Feuerwehr Niederwiesa statt.

 

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

01 Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung der Sitzung, der Anwesenheit und Entschuldigung von Mitgliedern des Gemeinderates sowie der Beschlussfähigkeit – Information
02 Feststellung der Tagesordnung und Unterzeichnung der Niederschrift – Information
03 Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung – Information
04 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung – Information
05 Informationen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten – Information
06 Einwohnerfragestunde – Anfrage
07 BV 04/26-GR – Beratung und Beschlussfassung zum Finanzplan 2026 der Wohnungsverwaltungs- und -baugesellschaft m.b.H Flöha (WVBG) zu den kommunalen Wohngebäuden – beschließend
08 BV 05/26-GR – Beratung und Beschlussfassung zum Flurstücksverkauf 478/p Gemarkung Lichtenwalde – beschließend
09 BV 06/26-GR – Beschlussfassung zur Kündigung der Zweckvereinbarung zur Erfüllung der Aufgaben der Polizeibehörden zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der kriminalpräventiven Arbeit mit der Stadt Flöha im Rahmen des Projektes ASSKomm – beschließend
10 BV 07/26-GR – Beratung und Beschlussfassung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Flöha über die Erfüllung der Aufgaben der Polizeibehörden zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – beschließend
11 Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates – Anfrage
12 Sonstige Informationen – Information

 

Gemeinde Niederwiesa
Raik Schubert
Bürgermeister

Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses – Südverbund Chemnitz

Bekanntmachung
über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben

„B 107 Südverbund Chemnitz – A4 von der Augustusburger Straße (S236)
bis zur B 169 südlich von Ebersdorf – VKE 323.1“

Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 22. Dezember 2025 Gz.: 32-0522/840/15, der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit

vom 16. Februar 2026 bis einschließlich 2. März 2026

In der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, Bauamt (Zimmer 22) , Dresdner Straße 22 in 09577 Niederwiesa während der Dienststunden

Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

 

während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen gewesen wären, wurde die Zustellung gemäß § 74 Absatz 5 VwVfG durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Namen der Einwender im Planfeststellungsbeschluss anonymisiert mit Schlüsselnummern angegeben. Betroffene Einwender erhalten auf Anfrage Auskunft zu ihrer jeweiligen Schlüsselnummer. Die Auskunft kann bei der Planfeststellungsbehörde schriftlich unter Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz oder elektronisch unter post@lds.sachsen.de bzw. bei der auslegenden Stelle angefordert werden.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur“ sowie im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Raik Schubert
Bürgermeister

Bekanntmachung Lärmaktionsplan der Gemeinde Niederwiesa

Der Gemeinderat Niederwiesa beschließt in der Gemeinderatssitzung am 04.02.2025 mit Beschluss Nr. 01/25 einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen.

Der Lärmaktionsplan ist am 04.02.2025 in Kraft getreten.

Abbild des Formulars "Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmen"

Genehmigung des Flächennutzungsplanes FB 11-2022 – Gemeinde Niederwiesa

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwiesa

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa in seiner Sitzung am 20.12.2022 festgestellte Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederwiesa in der Fassung 11/2022 wurde am 13.04.2023 vom Landratsamt Mittelsachsen unter Az.: 22B170034 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederwiesa wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, 09577 Niederwiesa, Dresdner Straße 22, Rathaus, Bauamt, Zimmer 22 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten:

Montag                     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag                   09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch                  –
Donnerstag             09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag                       09:00 – 12:00 Uhr,                 (Achtung! Sprechzeiten weichen von Bekanntmachung im Amtsblatt ab, Gültig sind die hier gemachten Angaben)

kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bekanntmachungsanordnung:

 Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

    1. die Ausfertigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwiesa nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
    3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Niederwiesa, 15.05.2023

Raik Schubert
Bürgermeister

 

Anlagen:

Anlage 1_Kulturdenkmalliste
Anlage 2_archäologische_Karte
Anlage 3_Altlastenverdachtsfälle_ohne Deponien
Anlage 4_geschützte_Biotope
Anlage 5_BPläneUndSatzungen
Anlage 6_Gefahrenkarte_Hochwasser
Begründung_FB_11_2022
FNP_Niederwiesa_FB 11-2022_221123