bis 19.11. | Ausstellung in der Historischen Schauweberei Textil? Zukunft! 2025 - Eine Ausstellung"zum Begreifen" Braunsdorf, Inselsteig 16 Info: 037206/899800 www.historische-schauweberei-braunsdorf.de" |
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02.08. + 03.08. | Sa. 11:00-17:00 Uhr So. 11:00-18:00 Uhr | Parkfest Lichtenwalde - "Sagenhaftes Barock" Lustwandeln bei Vitzthums - Parkfest lockt nach Lichtenwalde Zum 300. Geburtstag von Giacomo Casanova laden Graf Vitzthum und seine charmante Gattin zu einem Barockfest ein. Der Adel,aber auch das gemeine Volk sind willkommen, um gemeinsam zu lustwandeln und sich von Gauklern, Tanz- und Musikgruppen, Barockspielen und einem bunten Markt verzaubern zu lassen. Ein Höhepunkt des Parkfestes wird wieder ein historisches Schauspiel aus der Schreibstube des MISKUS sein. Veranstalter: Mittelsächsischer Kultursommer e.V. / A/S/L Schlossbetriebe gGmbH / Gemeinde Niederwiesa Preise: 10 € Erw. / 6 € erm. / 22 € Info: 037207 / 651240 und 037291 / 3800; www.miskus.de und www.schloss-lichtenwalde.de |
02.08. | 20:00 Uhr Einlass: 18.30 Uhr | Lichtenwalder Musiknacht - Die große Johann Strauß Gala Anlässlich des 200. Geburtstages von Johann Strauß (Sohn) entzünden das Gala Sinfonie orchester aus Prag, international bekannte Solisten und das Johann Strauß Ballett ein musikalisches Feuerwerk unter dem Sternenhimmel. Der Walzerkönig komponierte insgesamt 15 Operetten und nahezu 500 weitere Werke, von denen der größte Teil unsterblich wurde. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit faszinieren uns die berühmten Klänge im Dreivierteltakt. Man möchte singen und tanzen und ist einfach hingerissen von den Wiener Melodien. Erleben auch Sie dieses unvergleichliche Gefühl. Veranstalter: Mittelsächsischer Kultursommer e.V. / A/S/L Schlossbetriebe gGmbH / Gemeindeverwaltung Niederwiesa Eintritt: Erwachsene 25,-€, AK 28,- € Tickets unter www.miskus.de oder an der Abendkasse Info: 037207 / 651270 und 037291 / 3800 oder www.miskus.de und www.schloss-lichtenwalde.de |
03.08. | 11.00 + 13.00 Uhr | Schlossführung - Wechselvolle Schlossgeschichte Das Barockschloss Lichtenwalde mit seinem angrenzenden Park ist ein wahres Kleinod. In seiner 800-jährigen Geschichte hat das Schloss schon viele Zeitwenden und Besitzer kommen und gehen sehen. Auf unserer Tour durch Schlosskapelle, Schlosshof und historische Salons blicken wir gemeinsam auf die ehemaligen Schlossbewohner, architektonischen Veränderungen und wechselnde Nutzung der vergangenen Jahrhunderte. Besonderes in den gräflichen Repräsentationsräumen spüren wir den Glanz früherer Zeiten. Eintritt: 8 € Erw. / 6 € erm. / 21 € Fam. ; Informationen www.schloss-lichtenwalde.de oder 037291 / 3800 Veranstalter: A/S/L Schlossbetriebe gGmbH |
07.08. | 13.00 + 14.30 Uhr | Sommerferienprogramm " Samenbomben selbstgemacht" Gemeinsam gehen wir auf einen Spaziergang durch den malerischen Schlosspark von Lichtenwalde! So lernt ihr inmitten der Natur mehr über dessen Geschichte und Pflanzenwelt kennen und vertieft euer Verständnis für die Umwelt. Im Anschluss werdet ihr selbst kreativ und stellt eure eigenen Samenbomben her, die dann an einem anderen Ort wieder erblühen können. Das erwartet Euch: - gemeinsamer Rundgang durch den Schlosspark - Herstellung eigener Samenbomben für zu Hause Alterstufen: für Kinder/Jugendliche von 5-12 Jahren und Familien, Tickets unter www.schloss-lichtenwalde.de oder 037291 / 3800; Veranstalter: A/S/L Schlossbetriebe gGmbH |
09.08. | 18.00 Uhr | Ein kleine Abendmusik Der wunderschöne Schlosspark Lichtenwalde ist an verschiedenen Abenden Kulisse für ein kleines halbstündiges Konzert an den "Sieben Künsten". Lassen Sie sich überraschen! Eintritt: 5,- € Informationen unter 037291 / 3800 oder www.schloss-lichtenwalde.de Veranstalter: A/S/L Schlossbetriebe gGmbH mit freundlicher Unterstützung des Fördervereins Schloss & Barockgarten Lichtenwalde e.V. |
13.08. | 15.30 Uhr | "Fusseltreff" in der Schauweberei Braunsdorf Treff zum Handarbeiten, Reden und Kaffeetrinken Inselsteig 16, Braunsdorf Telefon: 037206 / 899800 |
15.08. - 17.08. | 10.00 - 18.00 Uhr letzter Einlass 17.00 Uhr) | Lichtenwalder Haus- & Garten Träume 2025 Die Gäste erwartet ein einzigartiges Ambiente, das zum Verweilen und Genießen einlädt. Die "Haus- und Garten Träume" im Schlosspark Lichtenwalde sind ein Anziehungspunkt, wenn es um die Gestaltung von Haus, Hof, Garten und moderne Lebensart geht. Viele Inspirationen gibt es im Pflanzenbereich sowie eine große Auswahl verschiedenster Dekorationen, Werkzeuge und Ausstattung für Garten, eine kulinarische Vielfalt, Mode und Accessoires. So kann allerhand entdeckt und gekauft werden. Tickets an der Tageskasse Info: 03681452980 und www.gartenkoenig.com Veranstalter: ARCOS Gesellschaft für Messen und Marketing mbH |
17.08. | 11.00 + 13.00 Uhr | Schlossführung - Wechselvolle Schlossgeschichte Das Barockschloss Lichtenwalde mit seinem angrenzenden Park ist ein wahres Kleinod. In seiner 800-jährigen Geschichte hat das Schloss schon viele Zeitwenden und Besitzer kommen und gehen sehen. Auf unserer Tour durch Schlosskapelle, Schlosshof und historische Salons blicken wir gemeinsam auf die ehemaligen Schlossbewohner, architektonischen Veränderungen und wechselnde Nutzung der vergangenen Jahrhunderte. Besonderes in den gräflichen Repräsentationsräumen spüren wir den Glanz früherer Zeiten. Eintritt: 8 € Erw. / 6 € erm. / 21 € Fam. ; Informationen www.schloss-lichtenwalde.de oder 037291 / 3800 Veranstalter: A/S/L Schlossbetriebe gGmbH |
23.08. | 17.00 Uhr | "Mozart und ich" VIII. Mozart, die Glasharmonika und die Freimaurer Seit es Gläser gibt, werden damit auch Töne erzeugt. Bruno Kliegl ist einer der wenigen Glasharmonikaspieler Eurpas. Er widmet sich der Aufgabe, die Originalliteratur für Glasinstrumente wiederzubeleben und Werke anderer Epochen für Glas zu erschließen. "Mozart und ich", ist eine kleine, sehr persönliche Konzertreihe der Sächsischen Mozart-Gesellschaft e.V. in der Schlosskapelle Lichtenwalde. Namenhafte Musikerpersönlichkeiten spielen Werke Wolfgang Amadé Mozarts und seiner Zeit, sie berichten von ihrer persönlichen Beziehung zu ihm, ihrem Instrument, von ihrem Beruf, ihrer Berufung. Eintritt: 20 € Erw. / 16 € ermäßigt Veranstalter: Sächsische Mozart-Gesellschaft e.V. |
24.08. | 11.00 Uhr | Öffentliche Führung in der Historischen Schauweberei Vorführung des Maschinenparks Technisches Museum Braunsdorf, Inselsteig 16 Tel. 037206 / 899800, www.historische-schauweberei-braunsdorf.de |
24.08. | 14.30-16.30 Uhr | Parkkonzert mit ClassicRockAccordions e.V. Die ClassicRockAccordions sind zu Gast beim Nachmittagskonzert im Schlosspark Lichtenwalde. Eintritt: regulärer Parkeintritt Veranstalter: A/S/L Schlossbetriebe gGmbH, Info 037291 / 3800, www.schloss-lichtenwalde.de |
30.08. | 10.00 - 18.00 Uhr | Eröffnung des Kürbisfestival Lichtenwalde Ab dem 30. August erwartet Sie eine Zirkuswelt aus tausenden Kürbissen. Das Herbst-Event für die ganze Familie! Tickets unter www.schloss-lichtenwalde.de oder 037291 / 3800 Veranstalter: A/S/L Schlossbetriebe gGmbH |
Bekanntmachungen
Bekanntmachung Lärmaktionsplan der Gemeinde Niederwiesa
Der Gemeinderat Niederwiesa beschließt in der Gemeinderatssitzung am 04.02.2025 mit Beschluss Nr. 01/25 einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen.
Der Lärmaktionsplan ist am 04.02.2025 in Kraft getreten.
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
Tierbestandsmeldung 2025
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse_Gemeinden 2025
Genehmigung des Flächennutzungsplanes FB 11-2022 – Gemeinde Niederwiesa
Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwiesa
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa in seiner Sitzung am 20.12.2022 festgestellte Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederwiesa in der Fassung 11/2022 wurde am 13.04.2023 vom Landratsamt Mittelsachsen unter Az.: 22B170034 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederwiesa wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, 09577 Niederwiesa, Dresdner Straße 22, Rathaus, Bauamt, Zimmer 22 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch –
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr, (Achtung! Sprechzeiten weichen von Bekanntmachung im Amtsblatt ab, Gültig sind die hier gemachten Angaben)
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
-
- die Ausfertigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwiesa nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Niederwiesa, 15.05.2023
Raik Schubert
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1_Kulturdenkmalliste
Anlage 2_archäologische_Karte
Anlage 3_Altlastenverdachtsfälle_ohne Deponien
Anlage 4_geschützte_Biotope
Anlage 5_BPläneUndSatzungen
Anlage 6_Gefahrenkarte_Hochwasser
Begründung_FB_11_2022
FNP_Niederwiesa_FB 11-2022_221123