Amtsblatt

Ansprechpartner:
Sandra Hofmann
Fon: 03726/7186-11
Email: oeffentlichkeit@niederwiesa.de

Öffnungszeiten:

Mo/Di/Fr 9:00 bis 12:00 Uhr
Do 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa erscheint von Januar bis Juni und von September bis Dezember monatlich. Die Sommermonate Juli und August werden in einer Ausgabe zusammengefasst. Das Amts- und Mitteilungsblatt wird zwischen dem 1. und 5. Tag des jeweiligen Monats kostenlos an alle Haushalte in allen Ortsteilen verteilt.

Im Amts- und Mitteilungblatt veröffentlicht die Gemeindeverwaltung Niederwiesa amtlichen Mitteilungen wie Beschlüsse des Gemeinderates, Auslegungstermine, sowie nichtamtliche Informationen. Außerdem enthält das Amts- und Mitteilungsblatt jeweils aktuelle Informationen über die medizinischen Bereitschaftsdienste und die Entsorgungstermine und einen Veranstaltungskalender.

Informationen, Berichte und Beiträge von Bürgern, den Schulen, den Kindereinrichtungen, der Kirchgemeinde und den Vereinen usw. werden kostenfrei abgedruckt, sofern sie keinen gewerblichen Inhalt haben. Beiträge mit gewerblichen Inhalten bzw. Werbung sind kostenpflichtig.

Redaktionsschluss für Beiträge und Anzeigen ist jeweils der 15. des Vormonats!

Für Gewerbetreibende und Firmen besteht die Möglichkeit von Werbeeintragungen und Anzeigen in unterschiedlichen Größen und Zeiträumen. Die Preise richten sich nach „Rastergrößen“ und „Laufzeiten“, welche in der Vereinbarung nachzulesen sind.

Hier können Sie die Vereinbarung für Anzeigen im Amts- und Mitteilungsblatt, die Rastergrößen (inkl. Preise) sowie das Lastschriftmandat herunterladen.

Wenn Sie im Amts- und Mitteilungsblatt eine Werbung bzw. Anzeige schalten wollen, wenden Sie sich bitte entweder persönlich (zu den o.g. Öffnungszeiten), telefonisch 03726/7186-25 oder per E-Mail: oeffentlichkeit@niederwiesa.de an die Sachbearbeiterin Frau Sandra Hofmann.

Schriftliche Einwilligung
in die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Einwilligung Veröffentlichungen

Wenn Ihre Zustimmung vorliegt kommen der Bürgermeister/Ortsvorsteher gern an Ihrem Ehrentag zur Gratulation vorbei.

Amts- und Mitteilungsblätter zum Download:

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