Bekanntmachung
über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben
„B 107 Südverbund Chemnitz – A4 von der Augustusburger Straße (S236)
bis zur B 169 südlich von Ebersdorf – VKE 323.1“
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 22. Dezember 2025 Gz.: 32-0522/840/15, der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
vom 16. Februar 2026 bis einschließlich 2. März 2026
In der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, Bauamt (Zimmer 22) , Dresdner Straße 22 in 09577 Niederwiesa während der Dienststunden
| Montag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen gewesen wären, wurde die Zustellung gemäß § 74 Absatz 5 VwVfG durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Namen der Einwender im Planfeststellungsbeschluss anonymisiert mit Schlüsselnummern angegeben. Betroffene Einwender erhalten auf Anfrage Auskunft zu ihrer jeweiligen Schlüsselnummer. Die Auskunft kann bei der Planfeststellungsbehörde schriftlich unter Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz oder elektronisch unter post@lds.sachsen.de bzw. bei der auslegenden Stelle angefordert werden.
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur“ sowie im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Raik Schubert
Bürgermeister

