Bekanntmachungen

Tagesordnung Sitzung Gemeinderat

Bekanntmachung

Am Dienstag, 30. Juni 2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Feuerwehrgerätehaus Lichtenwalde statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

01 Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung der Sitzung, der Anwesenheit und Entschuldigung von Mitgliedern des Gemeinderates sowie der Beschlussfähigkeit – Information
02 Feststellung der Tagesordnung und Unterzeichnung der Niederschrift – Information
03 Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung – Information
04 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung – Information
05 Informationen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten – Information
06 Einwohnerfragestunde – Anfrage
07 BV 19/26-GR – Beratung und Beschlussfassung zur Entgeltordnung der Gemeinde Niederwiesa für die Nutzung der Angebote der Historischen Schauweberei Braunsdorf (Entgeltordnung Schauweberei) – beschließend
08 BV 20/26-GR – Beratung und Beschlussfassung zum betriebsbedingten Personalabbau im Sozial- und Erziehungsdienst der Gemeinde Niederwiesa – beschließend
09 BV 21/26-GR – Beratung und Beschlussfassung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Flöha über die Erfüllung der Aufgaben der Polizeibehörden zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – beschließend
10 BV 22/26-GR – Beschlussfassung zum Beteiligungsbericht zu den Beteiligungen der Gemeinde Niederwiesa für das Jahr 2024 – beschließend
11 BV 23/26-GR – Beschlussfassung zur Vergabe der örtlichen Prüfung der Jahre 2020 – 2025 – beschließend
12 BV 24/26-GR – Beschlussfassung zur Bestätigung über die Annahme von Spenden – beschließend
13 BV 25/26-GR – Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 – beschließend
14 Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates – Anfrage
15 Sonstige Informationen – Information

Gemeinde Niederwiesa

Richard  Hamann
1. Stellvertretender Bürgermeister

Bekanntmachung Lärmaktionsplan der Gemeinde Niederwiesa

Der Gemeinderat Niederwiesa beschließt in der Gemeinderatssitzung am 04.02.2025 mit Beschluss Nr. 01/25 einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen.

Der Lärmaktionsplan ist am 04.02.2025 in Kraft getreten.

Abbild des Formulars "Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmen"

Genehmigung des Flächennutzungsplanes FB 11-2022 – Gemeinde Niederwiesa

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwiesa

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa in seiner Sitzung am 20.12.2022 festgestellte Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederwiesa in der Fassung 11/2022 wurde am 13.04.2023 vom Landratsamt Mittelsachsen unter Az.: 22B170034 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederwiesa wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, 09577 Niederwiesa, Dresdner Straße 22, Rathaus, Bauamt, Zimmer 22 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten:

Montag                     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag                   09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch                  –
Donnerstag             09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag                       09:00 – 12:00 Uhr,                 (Achtung! Sprechzeiten weichen von Bekanntmachung im Amtsblatt ab, Gültig sind die hier gemachten Angaben)

kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bekanntmachungsanordnung:

 Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

    1. die Ausfertigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwiesa nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
    3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Niederwiesa, 15.05.2023

Raik Schubert
Bürgermeister

 

Anlagen:

Anlage 1_Kulturdenkmalliste
Anlage 2_archäologische_Karte
Anlage 3_Altlastenverdachtsfälle_ohne Deponien
Anlage 4_geschützte_Biotope
Anlage 5_BPläneUndSatzungen
Anlage 6_Gefahrenkarte_Hochwasser
Begründung_FB_11_2022
FNP_Niederwiesa_FB 11-2022_221123